Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Codenius (nachfolgend „Codenius“) und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung, IT-Beratung und Projektmanagement, die Codenius gegenüber dem Kunden erbringt. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von §14 BGB (B2B-Geschäft); eine Anwendung gegenüber Verbrauchern ist ausgeschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Codenius ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Codenius stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) gehen diesen AGB vor, soweit sie von Codenius zumindest in Textform bestätigt werden.
Vertragsgegenstand ist die von Codenius zu erbringende IT-Dienstleistung gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot oder Vertrag. Codenius erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, IT-Beratung und Projektmanagement nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Spezifikationen. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg geschuldet ist (Werkvertrag), handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne eines Dienstvertrags; ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird in diesem Fall nicht geschuldet. Codenius ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (z. B. Subunternehmer) einzusetzen, bleibt aber gegenüber dem Kunden stets selbst verantwortlich für die vertraglichen Leistungspflichten. Sofern nicht anders vereinbart, bestimmt Codenius nach eigenem fachlichem Ermessen die Art und Weise der Leistungserbringung. Beschreibungen der Leistungen (z. B. in Angeboten, Prospekten oder auf Websites) stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar, sondern dienen lediglich der allgemeinen Leistungsbeschreibung.
Alle Angebote von Codenius sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Codenius kann ein Vertragsangebot des Kunden (z. B. eine Bestellung oder Beauftragung) innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen. Der Vertrag kommt – sofern nicht im Einzelfall abweichend geregelt – erst durch Auftragsbestätigung durch Codenius in Textform (z. B. per E-Mail) oder dadurch zustande, dass Codenius mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden vor Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn Codenius sie in Textform bestätigt.
Der Kunde wird Codenius bei der Durchführung der vereinbarten Leistungen in zumutbarem Umfang unterstützen. Insbesondere hat der Kunde alle notwendigen Mitwirkungsleistungen und Beistellungen rechtzeitig, in voller vereinbarter Qualität und auf eigene Kosten zu erbringen. Dazu zählen u. a. die Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Mitarbeitern, IT-Infrastruktur, Testdaten sowie gegebenenfalls Zugangsrechten, die Codenius zur vertragsgemäßen Leistungserbringung benötigt. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen, Daten, Systeme und sonstigen Beistellungen keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde räumt Codenius an allen von ihm gelieferten Materialien und Unterlagen die nicht-exklusiven, räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für die Dauer der Vertragsdurchführung ein, soweit dies für die Vertragserfüllung durch Codenius erforderlich ist.Werden vom Kunden Mitwirkungspflichten oder Beistellungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß erbracht, ist Codenius berechtigt, insoweit die weitere Leistungserbringung auszusetzen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen (z. B. unvollständige Informationen, verspätete Bereitstellung von Ressourcen), gehen nicht zu Lasten von Codenius; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend mindestens um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Weitergehende Rechte von Codenius bei Verzögerungen des Kunden (etwa Schadenersatzansprüche) bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Codenius von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus von ihm bereitgestellten Materialien oder Informationen resultieren (z. B. Verletzung von Schutzrechten), und Codenius alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Kosten zu ersetzen, es sei denn, der Kunde hat diese Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
Wünscht der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests), wird er diesen Wunsch zeitnah in Textform gegenüber Codenius anzeigen. Codenius wird prüfen, welche Auswirkungen der Änderungswunsch insbesondere auf Vergütung, Aufwand und Termine haben wird. Erfordert die Prüfung eines Änderungsverlangens selbst einen erheblichen Aufwand oder führt sie zu Verzögerungen laufender Leistungen, wird Codenius den Kunden hierauf hinweisen. Die Vertragsparteien werden sich sodann abstimmen, ob und zu welchen Konditionen (insbesondere bzgl. Zeitplan und Vergütung) die gewünschte Änderung umgesetzt wird. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen oder textlichen Vereinbarung (Nachtrag zum Vertrag), in der insbesondere Mehrkosten und Terminverschiebungen festzulegen sind. Bis zur vertraglichen Vereinbarung einer Leistungsänderung führt Codenius die Arbeiten auf Grundlage des bisherigen Vertragsumfangs fort. Kommt keine Einigung über die Änderung zustande oder wird ein eingeleitetes Change-Request-Verfahren abgebrochen, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Kunde trägt die durch sein Änderungsverlangen entstehenden angemessenen Aufwände und Kosten (z. B. Prüfungs- und Planungskosten), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die Vergütung für die Leistungen von Codenius wird im Vertrag oder Angebot festgelegt. Sofern dort nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der bei Codenius gültigen Stundensätze bzw. Tagessätze. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen oder Versandkosten werden – sofern angefallen und nicht ausdrücklich im Preis inkludiert – zusätzlich nach Aufwand berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Codenius ist berechtigt, dem Kunden Teilrechnungen über bereits erbrachte Teilleistungen zu stellen.Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Codenius berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie Mahnkosten geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Codenius ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen; vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich in diesem Fall entsprechend.Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde zudem nur insoweit ausüben, wie sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Codenius behält sich das Eigentum und gegebenenfalls alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an gelieferten Ergebnissen oder überlassenen Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.
Von Codenius genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Andernfalls handelt es sich um unverbindliche Richttermine. Verbindliche Leistungs- oder Liefertermine sind vom Kunden und Codenius schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Codenius bemüht sich, vereinbarte Termine nach Möglichkeit einzuhalten. Können Termine aus Gründen, die Codenius nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, verlängern sich die Fristen automatisch um den Zeitraum der Behinderung. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Codenius liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, unverschuldete Betriebsstörungen oder Ausfälle von Kommunikationsnetzen. Codenius wird dem Kunden derartige Verzögerungen nach Möglichkeit mitteilen. Gleiches gilt für Verzögerungen, die durch eine Pflichtverletzung oder Verzögerung auf Seiten des Kunden verursacht werden – in diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Gerät Codenius mit einer Leistung in Verzug, kann der Kunde – sofern ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart war – nach fruchtlosem Ablauf einer Codenius gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Verzug ganz oder überwiegend selbst zu vertreten hat. Weitere Ansprüche des Kunden wegen von Codenius zu vertretender Verzögerung richten sich nach den Regelungen in den Abschnitten Gewährleistung und Haftung dieser AGB.
Ist im Vertrag die Erstellung eines Werks (z. B. Softwareentwicklung mit vereinbartem Erfolg) geschuldet, so ist der Kunde zur Abnahme des Werkes verpflichtet. Codenius wird dem Kunden die Fertigstellung der Leistung mitteilen und ggf. eine Teststellung oder Vorführungen zur Abnahme anbieten. Der Kunde hat das vertragsgemäß hergestellte Werk innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung – zu prüfen und entweder Abnahme zu erklären oder etwaige erhebliche Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Mängelanzeige und verweigert der Kunde nicht ausdrücklich die Abnahme, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen. Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde die erbrachte Leistung oder einen Teil davon produktiv nutzt oder Dritten zugänglich macht.Unerhebliche Mängel berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern. Codenius wird etwaige vom Kunden rechtzeitig gerügte, wesentliche Mängel innerhalb angemessener Frist auf eigene Kosten beseitigen und dem Kunden die nachgebesserte Leistung erneut zur Abnahme vorlegen. Der Abnahmeprozess wiederholt sich sodann für die restlichen Mängel. Erklärt der Kunde innerhalb angemessener Frist weder die Abnahme noch zeigt er erhebliche Mängel an, kann Codenius dem Kunden schriftlich eine Nachfrist zur Erklärung der Abnahme setzen. Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Abnahme oder Mängelanzeige, gilt das Werk als abgenommen. Mit erfolgter oder fingierter Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
Soweit im Rahmen des Vertrages Software, individuelle Programmierleistungen, Dokumentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse für den Kunden erstellt werden, räumt Codenius dem Kunden nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung das nicht-ausschließliche (einfache), zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Ergebnisse im zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung üblichen Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht umfasst – soweit zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich – das Recht, die gelieferte Software und Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu vervielfältigen, zu bearbeiten (inkl. Weiterentwicklung oder Fehlerbeseitigung) und in das eigene IT-Umfeld zu integrieren. Der Kunde darf darüber hinaus Sicherungskopien der Software anfertigen, soweit dies für die Datensicherung notwendig ist; vorhandene Urheberrechtsvermerke dürfen dabei nicht entfernt oder verändert werden.Alle Urheberrechte, Patent-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an den von Codenius erbrachten Leistungen verbleiben – sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist – bei Codenius bzw. den Lizenzgebern von Codenius. Der Kunde erhält keine weitergehenden Rechte an den Arbeitsergebnissen, als in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumt. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die von Codenius erbrachten Arbeitsergebnisse (oder Teile davon) an Dritte zu veräußern, zu vermieten, zu verleihen oder Dritten zugänglich zu machen, sofern nicht anders vereinbart. Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen (insbesondere Software-Quellcode, soweit dieser überhaupt vertragsgemäß überlassen wird) an Dritte oder eine Nutzung der Arbeitsergebnisse für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Codenius. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden (etwa nach § 69e UrhG zur Dekompilierung für die Interoperabilität) bleiben unberührt; eine Dekompilierung ist im Übrigen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.Sofern Codenius dem Kunden Standardsoftware oder sonstige Produkte Dritter (z. B. Open-Source-Software, Bibliotheken, Cloud-Dienste) zur Verfügung stellt oder implementiert, gelten hierfür vorrangig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. Rechteinhabers. Codenius wird den Kunden – soweit für die Nutzung relevant – auf die Geltung solcher Bedingungen hinweisen und diese auf Verlangen zugänglich machen.
Für Werkleistungen (im Sinne eines Werkvertrags) gewährleistet Codenius, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Im Fall von Sachmängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, d. h. auf unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von Codenius. Schlägt die Nacherfüllung auch nach dem zweiten Versuch fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern. Offensichtliche Mängel hat der Kunde Codenius möglichst unverzüglich nach Abnahme schriftlich anzuzeigen; unterlässt er dies, berührt dies jedoch nicht seine gesetzlichen Mängelansprüche. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an Werkleistungen beträgt zwölf (12) Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten oder Codenius einen Mangel arglistig verschwiegen hat.Für Dienstleistungen (im Sinne eines Dienstvertrags) übernimmt Codenius die Verpflichtung, die vereinbarten Leistungen mit der üblichen Sorgfalt ordnungsgemäß zu erbringen. Ist die erbrachte Dienstleistung mangelhaft, wird Codenius nach eigener Wahl die Leistung erneut ordnungsgemäß erbringen oder aufzeigen, wie die Auswirkung des Mangels vermieden oder geringgehalten werden kann. Weitergehende Gewährleistungsrechte bestehen bei Dienstleistungen nicht, da kein bestimmter Erfolg geschuldet ist.Keine Gewährleistung besteht, wenn ein Mangel auf unsachgemäßer Nutzung, Bedienungsfehlern, Änderungen oder Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Leistungen von Codenius beruht, ohne vorherige Zustimmung von Codenius. Codenius weist darauf hin, dass nach dem Stand der Technik Software nicht vollständig frei von Fehlern entwickelt werden kann; allein das Vorhandensein unwesentlicher Softwarefehler stellt daher keinen Mangel dar. Für Third-Party-Software oder andere von Codenius im Auftrag des Kunden beschaffte Fremdleistungen übernimmt Codenius keine eigene Gewährleistung; es gelten insoweit ausschließlich die Gewährleistungsbedingungen des jeweiligen Herstellers, die Codenius an den Kunden weiterreicht.Mängelansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne Zustimmung von Codenius selbst Änderungen an den Leistungen vorgenommen hat oder vornehmen ließ, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Änderungen verursacht wurde. Hat der Kunde einen Mangel angezeigt und stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorlag (z. B. Bedienfehler oder Ursachen außerhalb der Verantwortlichkeit von Codenius), kann Codenius den entstandenen Aufwand gemäß den vereinbarten Vergütungssätzen dem Kunden in Rechnung stellen.
Codenius haftet dem Kunden unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Ebenso übernimmt Codenius eine unbeschränkte Haftung, soweit Codenius ausnahmsweise eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Codenius – außer in den vorgenannten Fällen – nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Codenius der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Haftungsausschlüsse und -begrenzungen in diesen AGB gelten in gleichem Umfang für Organe, leitende Angestellte und einfache Erfüllungsgehilfen von Codenius.Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Codenius nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; eine Haftung für nicht durch den Kunden gesicherte Daten ist ausgeschlossen. Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach begrenzt auf die typischen Wiederherstellungskosten, die bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Datensicherung durch den Kunden angefallen wären.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen lassen die gesetzlichen Haftungsregelungen im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Soweit die Haftung von Codenius ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Codenius.
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Als vertrauliche Informationen gelten alle Unterlagen, Mitteilungen und Informationen geschäftlicher, technischer oder sonstiger Art, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach ihrem Wesen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse anzusehen sind. Nicht als vertraulich gelten solche Informationen, die nachweislich (a) der empfangenden Partei vor Erhalt bereits bekannt waren oder von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden, (b) bei Vertragsabschluss öffentlich bekannt waren oder danach ohne Zutun oder Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt wurden, oder (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung offenlegt werden müssen. Im letztgenannten Fall wird die offenlegungspflichtige Partei – soweit zulässig – die andere Partei vorab schriftlich benachrichtigen und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung rechtlich vorzugehen.Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ab Vertragsabschluss und bleibt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen (oder solange die Information einen vertraulichen Charakter besitzt). Beide Parteien werden nur solchen Mitarbeitern, Beratern oder Erfüllungsgehilfen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die zur Erfüllung des Vertrags Kenntnis davon haben müssen, und diese Personen ihrerseits in gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichten (ausgenommen sind Berater, die kraft Berufes zur Verschwiegenheit verpflichtet sind). Darüber hinaus ist Codenius berechtigt, den Namen oder das Logo des Kunden im Rahmen von Referenzlisten oder Referenzprojekten zu nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Weitergehende Rechte zur Veröffentlichung vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei bestehen nicht, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Codenius wird die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einhalten. Personenbezogene Daten des Kunden oder aus dem Bereich des Kunden, die Codenius im Zuge der Vertragsdurchführung verarbeitet, wird Codenius vertraulich und entsprechend den Weisungen des Kunden behandeln. Soweit Codenius hierbei als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO tätig wird, werden Codenius und der Kunde vor Beginn der Datenverarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen, der die Rechte und Pflichten der Parteien im Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Codenius wird personenbezogene Daten nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verarbeiten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten ergreifen.Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse im eigenen Verantwortungsbereich zu erfüllen, insbesondere ggf. die Einwilligung von betroffenen Personen einzuholen, sofern er Codenius personenbezogene Daten zur Verarbeitung überlässt. Er wird Codenius nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, zu deren Weitergabe und Verarbeitung er berechtigt ist. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch Codenius können der Datenschutzerklärung von Codenius entnommen werden (abrufbar auf der Codenius-Website).
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Ist eine feste Laufzeit oder ein Projekt mit definiertem Endtermin vereinbart, endet der Vertrag mit Ablauf der Zeit oder mit erfolgter vollständiger Leistungserbringung (und ggf. Abnahme), ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ordentliche Kündigung eines auf bestimmte Zeit geschlossenen Vertrages vor Ablauf der Vertragszeit ist ausgeschlossen, sofern nicht im Vertrag abweichend geregelt. Unbefristete Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende (oder zum Ende eines Kalendervierteljahres) ordentlich gekündigt werden, sofern im Vertrag keine andere Frist vorgesehen ist.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für eine Partei insbesondere vor, wenn die andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung anhaltend oder schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstößt, oder wenn über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. In diesen Fällen kann die jeweils andere Partei den Vertrag fristlos kündigen.Gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte (z. B. des Bestellers gem. § 648 BGB beim Werkvertrag) bleiben grundsätzlich unberührt. Soweit rechtlich zulässig, wird jedoch das Kündigungsrecht des Kunden bei Werkverträgen nach § 648 BGB ausgeschlossen, sofern kein wichtiger Grund vorliegt. Im Falle einer zulässigen Kündigung hat der Kunde Codenius die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten und alle entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verträgen mit kaufmännischen Kunden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Codenius vereinbart. Codenius ist jedoch berechtigt, Ansprüche auch am Sitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen.Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags (einschließlich dieser AGB) sowie sämtliche rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen der Parteien (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Kündigungen) bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für den Nachweis der Textform genügt die Übermittlung per E-Mail oder Telefax.Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist dies für eine angemessene Vertragsergänzung nicht ausreichend oder führt es zu einem untragbaren Ergebnis, werden die Parteien anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.Sonstiges. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Codenius. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Vertragsparteien werden sich in guter Absicht bemühen, etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag einvernehmlich beizulegen.
Sie haben ein Projekt, eine Idee oder eine konkrete Frage? Schreiben Sie uns wir melden uns zeitnah und verlässlich zurück.